Howrin CR6

5.990,00 

  • Höchstgeschwindigkeit bis zu 95 km/h
  • 7,2 kW Leistung
  • Power Akku für eine Reichweite von bis zu 150 km
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Beschreibung

Der Horwin CR6 wurde speziell für den europäischen Markt konzipiert. Dieses E-Motorrad beschleunigt in nur sechs Sekunden auf 60 km/h und schafft eine maximale Geschwindigkeit von 95 km/h. Die LED-Technik erlaubt perfekte Sicht und minimalen Stromverbrauch. Das Display zeigt alle wichtigen Informationen, wie zum Beispiel Geschwindigkeit, Reichweite u.v.m. an. Natürlich ist das Display auch bei Dunkelheit einfach abzulesen. Die Lithium-Ionen-Akkus sind in vier Stunden vollgeladen und sie ermöglichen bereits nach 20 Minuten Ladezeit eine Reichweite von 20-30 km.  Wenn er vollgeladen ist, hat der Power-Akku eine Reichweite bis 150 km. Vorne und hinten am Fahrzeug befinden sich CBS-Scheibenbremsen.

Max. Leistung 7,2 kW
Motortyp Center Motor Permanentmagnetischer Synchronmotor
Hersteller HORWIN
Energieverwaltung Feldorientierte Vektorsteuerung (FOC)
Max. Drehmoment 296 Nm
Max. Steigung ca. 17° beim Anfahren
Beschleunigung 0 bis 60 km/h in 6 sec.
Max. Geschwindigkeit 95 km/h
Bremssystem CBS Scheibenbremse für vorne und hinten
Rahmen Aluminium Magnesiumlegierung
Batterietyp Lithium-Ionen
Energiezellen Panasonic 18650
Spannung 72 V
Kapazität 55 Ah
Max. Reichweite 150 km (bei einer durchschnittl. Geschw. von 45 km/h)
Ladezeit 3h 0 bis 80 %
Ladestrom 220 V/15 A
Licht LED (vorne, hinten, blinkend)
Anzeige Rundes klassisches LCD, automatische Helligkeitsanpassung
Diebstahlwarnsystem Ja
Keyless Go Ja
Radstand 1395mm
L x B x H 2040mm x 770mm x 1300mm
Sitzhöhe 815mm
Bodenfreiheit 165mm
Leergewicht 134 kg
Vorderrad 100/80 bis 17 CST M/C 52S E-Markierung
Hinterrad 120/80 bis 17 CST M/C 61S E-Markierung
Sitze 2
Max. Zuladung ca. 170 kg

E-Förderung

E-Förderungen / THG-Quote
Wie sie bis zu 400 € pro Jahr mit ihrem E-Zweirad verdienen !

Wer ein Elektrofahrzeug in Deutschland besitzt, nützt nicht nur seiner Umwelt. Er kann damit auch zwischen 250 € und rund 400 € verdienen. Und das jedes Jahr aufs Neue!

 

Das Schlagwort dazu heißt Treibhausgasminderungsquote – kurz THG-Quote. Unter dieser Regelung können nun auch Privatpersonen und gewerbliche Fahrzeughalter die Treibhausgas-Einsparungen ihrer E-Zweiräder ab der Fahrzeugklasse L3e (über 45 km/h) an THG-Quotenhändler verkaufen. Nicht alle wissen das. Daher haben wir die wichtigsten Infos für Sie zusammengefasst.

 

Aber auch Fahrer eines 50er-Elektrorollers haben die Möglichkeit – sozusagen über eine Hintertür, aber selbstverständlich legal –, in den Genuss der THG-Prämie zu kommen. Dafür muss das Fahrzeug aber freiwillig angemeldet werden.

 

Für eine freiwillige Zulassung benötigt die Zulassungsstelle den Personalausweis, die EVB-Nummer der Versicherung und eine gültige Betriebserlaubnis sowie unter Umständen ein Gutachten. Steuern fallen durch die freiwillige Anmeldung eines Kleinkraftrads nicht an. So bleibt es bei den Gebühren für Zulassung und Kennzeichen (50 bis 60 Euro) sowie der Versicherung (pro Jahr rund 30 bis 70 Euro). Liegt die THG-Prämie bei 300 oder mehr Euro, könnte sich das Ganze auf jeden Fall lohnen.

 

Auf eine TÜV-Plakette kann verzichtet werden
Die Zulassung als Kleinkraftrad bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h kann auf Antrag gemäß §3 III Nr. 3 Fahrzeugzulassungsverordnung erfolgen, wobei auf die Ausgabe einer TÜV-Plakette gemäß § 29 StVZO verzichtet werden kann.

Es wird dann allein neben dem Kennzeichen eine Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein) nebst Zulassungsplakette ausgehändigt. Die Betriebserlaubnis (CoC-Papier) wird mit dem Datum der Erstzulassung sowie einem offiziellen Stempel zur Zulassungsbescheinigung II (ehemals Kfz-Brief) erteilt.

 

Die Hintergründe zur THG-Quote im Detail
Bei der THG-Quote handelt es sich um ein Klimaschutz-Instrument, um Treibhausgase im Verkehrssektor zu verringern. Die Höhe dieser THG-Quote legt die Bundesregierung fest und sie steigt von Jahr zu Jahr.

Im gleichen Ausmaß müssen Mineralölunternehmen den durch ihre Treibstoffe verursachten CO₂-Ausstoß jedes Jahr weiter senken. Wer das nicht schafft, muss Strafe zahlen oder THG-Quoten – also eingespartes CO₂ von Dritten – nachkaufen.

Vom Nachkauf konnten bislang schon Energieversorger mit Grünstrom-Anteil profitieren. Sie dürfen das eingesparte Klimagas als Emissionszertifikat an die Mineralölunternehmen verkaufen. Der Preis dafür wird nicht vom Staat festgelegt, sondern bildet sich frei am Markt, abhängig von Angebot und Nachfrage.

Auch Halter privater oder gewerblicher E-Autos und E-Motorräder bzw. E-Roller (ab der Fahrzeugklasse L3e) können ab sofort indirekt mithandeln und sich unkompliziert Erlöse sichern. Das klappt durch die Übertragung ihrer Emissionseinsparungen an THG-Quotenhändler, die diese gebündelt mit den Mineralölkonzernen handeln.

Für die Übertragung bieten aktuell über 40 Händler fixe oder variable Prämien und teils erweiterte Angebote und Besonderheiten an. Eine gute Übersicht zu diesen Dienstleistern bieten etwa die Online-Portale electrive.net und Elektroauto-News.

Belege zur tatsächlichen Nutzung, also zum Beispiel wie viele Kilometer im Jahr zurückgelegt werden, sind übrigens nicht notwendig. Den Besitz des E-Autos oder E-Motorrads/-Rollers kann man mit der Zulassungsbescheinigung Teil 1 nachweisen. Die Möglichkeit der Anrechnung besteht bei „Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb“.

Zu beachten gilt es, dass die THG-Quote unter Umständen steuerpflichtig wird (§ 22 (3) Einkommenssteuergesetz), wenn die Freigrenze überschritten wird. Im Zweifel lohnt es sich, beispielsweise beim Steuerberater nachzufragen.

 

Rechenbeispiel mit Garantieprämie und Maximalbonus von 388 €
Ein Rechenbeispiel dazu: Aktuell zählt etwa Elektrovorteil.de zu den Bestbietern für Privatpersonen. Hier wird mit einer garantierten Prämie von 325 € für E-Zweiräder und E-Autos geworben. Im günstigsten Fall erhält man sogar 358 € und einen zusätzlichen Treuebonus von 30 €, falls man sich für 3 Jahre an den Anbieter bindet. Das ergibt im Bestfall insgesamt 388 € in diesem Jahr.

Um die jährliche E-Prämie bei Elektrovorteil.de zu erhalten, brauchen E-Fahrzeughalter nur ein Foto oder einen Scan Ihres Fahrzeugscheins und einige Minuten Zeit, um sich über das Anmeldeformular zu registrieren und den Antrag online einzureichen. Etwa 2 Monate später sollte das Geld am Konto sein.

Worauf sie bei der Auswahl eines THG-Quotenhändlers achten sollten und wie der Emissionshandel funktioniert, lesen Sie auf der ADAC-THG-Website.

 

Quellen und Tipps auf einen Blick
Erklärung und Rechtstipps des ADAC
Erklärung und Rechtstipps der Verbraucherzentrale
Prämienvergleich THG-Quotenhändler (electrive.net)
Prämienvergleich THG-Quotenhändler (Elektroauto-News)
THG-Quotenhändler Elektrovorteil.de