Horwin EK1 / DS / DS+

3.190,00 4.590,00 

  • Radnarbenmotor 2800 Watt max. Leistung
  • 45 km/h max. Geschwindigkeit EWG Betriebserlaubnis gedrosselt
  • Akku Lithium Ionen 72V-26Ah oder 72V-36Ah oder 72V-40Ah
  • max. Reichweite 55 km (Akku 26Ah) , 70KM (Akku 36Ah), bei guten Bedingungen
  • Ladegerät 5 A ( 6 h 0-100% Ladedauer )
  • Bereifung Vorne: 100/80-14 Hinten: 110/70 -13
  • Bedienungsanleitung
  • COC Dokument
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Beschreibung

Der neue E-Roller HORWIN EK1, der im Herbst 2020 auf den europäischen Markt gekommen ist ist nicht nur ein echter Hingucker. Das elegante Leichtkraftrad (L1e-Klasse) fährt bis zu 45 km/h schnell und ist mit zahlreichen technischen Raffinessen ausgestattet. Der EK1 animiert zur sportlichen Fahrweise, dafür hat er ein ausgereiftes Fahrwerk und große Räder (vorne 14 Zoll, hinten 13 Zoll). Trotz seiner atemberaubenden Fahrwerte ist er komfortabel und bietet ausreichend Platz. Mit dem originalem Zubehör kann man die Nutzung, sowie das Auftreten des EK1 verbessern ! Auch ein Sturzhelm mit Horwin-Logo ist in unserem Shop erhältlich.

Der EK1 ist wahrscheinlich der einzige E-Roller, der auch eine ordentliche Nutzlast von bis zu 185kg stemmt. Was natürlich für den Soziusbetrieb einen enormen Vorteil bringt.

Motor Radnabenmotor
Motorleistung 2.800 Watt
Akkukapazität 26Ah oder 36Ah
Bremsanlage CBS – hydraulische Bremsanlage
Federung Teleskopfedergabel, Federbeine hinten
Max. Reichweite 50-80km – optional kann ein zweiter Akku im transportiert werden
Max. Geschwindigkeit 45km/h
Max. Zuladung Personen 172kg
Steigfähigkeit 17°
Ladezeit 5-6 Stunden
Gewicht 95kg
Reifengröße vorn 100/80-14
Reifengröße hinten 110/70-13
Material Aluminiumlegierung
Länge 1900mm
Breite 500mm
Höhe 1150mm
Sitzhöhe 780mm
Gewährleistung 24 Monate
Specials Led-Beleuchtung, automatische Lichtabschalt-Verzögerung, Tempomat, Helmach unter dem Sitz

E-Förderung

E-Förderungen / THG-Quote
Wie sie bis zu 400 € pro Jahr mit ihrem E-Zweirad verdienen !

Wer ein Elektrofahrzeug in Deutschland besitzt, nützt nicht nur seiner Umwelt. Er kann damit auch zwischen 250 € und rund 400 € verdienen. Und das jedes Jahr aufs Neue!

 

Das Schlagwort dazu heißt Treibhausgasminderungsquote – kurz THG-Quote. Unter dieser Regelung können nun auch Privatpersonen und gewerbliche Fahrzeughalter die Treibhausgas-Einsparungen ihrer E-Zweiräder ab der Fahrzeugklasse L3e (über 45 km/h) an THG-Quotenhändler verkaufen. Nicht alle wissen das. Daher haben wir die wichtigsten Infos für Sie zusammengefasst.

 

Aber auch Fahrer eines 50er-Elektrorollers haben die Möglichkeit – sozusagen über eine Hintertür, aber selbstverständlich legal –, in den Genuss der THG-Prämie zu kommen. Dafür muss das Fahrzeug aber freiwillig angemeldet werden.

 

Für eine freiwillige Zulassung benötigt die Zulassungsstelle den Personalausweis, die EVB-Nummer der Versicherung und eine gültige Betriebserlaubnis sowie unter Umständen ein Gutachten. Steuern fallen durch die freiwillige Anmeldung eines Kleinkraftrads nicht an. So bleibt es bei den Gebühren für Zulassung und Kennzeichen (50 bis 60 Euro) sowie der Versicherung (pro Jahr rund 30 bis 70 Euro). Liegt die THG-Prämie bei 300 oder mehr Euro, könnte sich das Ganze auf jeden Fall lohnen.

 

Auf eine TÜV-Plakette kann verzichtet werden
Die Zulassung als Kleinkraftrad bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h kann auf Antrag gemäß §3 III Nr. 3 Fahrzeugzulassungsverordnung erfolgen, wobei auf die Ausgabe einer TÜV-Plakette gemäß § 29 StVZO verzichtet werden kann.

Es wird dann allein neben dem Kennzeichen eine Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein) nebst Zulassungsplakette ausgehändigt. Die Betriebserlaubnis (CoC-Papier) wird mit dem Datum der Erstzulassung sowie einem offiziellen Stempel zur Zulassungsbescheinigung II (ehemals Kfz-Brief) erteilt.

 

Die Hintergründe zur THG-Quote im Detail
Bei der THG-Quote handelt es sich um ein Klimaschutz-Instrument, um Treibhausgase im Verkehrssektor zu verringern. Die Höhe dieser THG-Quote legt die Bundesregierung fest und sie steigt von Jahr zu Jahr.

Im gleichen Ausmaß müssen Mineralölunternehmen den durch ihre Treibstoffe verursachten CO₂-Ausstoß jedes Jahr weiter senken. Wer das nicht schafft, muss Strafe zahlen oder THG-Quoten – also eingespartes CO₂ von Dritten – nachkaufen.

Vom Nachkauf konnten bislang schon Energieversorger mit Grünstrom-Anteil profitieren. Sie dürfen das eingesparte Klimagas als Emissionszertifikat an die Mineralölunternehmen verkaufen. Der Preis dafür wird nicht vom Staat festgelegt, sondern bildet sich frei am Markt, abhängig von Angebot und Nachfrage.

Auch Halter privater oder gewerblicher E-Autos und E-Motorräder bzw. E-Roller (ab der Fahrzeugklasse L3e) können ab sofort indirekt mithandeln und sich unkompliziert Erlöse sichern. Das klappt durch die Übertragung ihrer Emissionseinsparungen an THG-Quotenhändler, die diese gebündelt mit den Mineralölkonzernen handeln.

Für die Übertragung bieten aktuell über 40 Händler fixe oder variable Prämien und teils erweiterte Angebote und Besonderheiten an. Eine gute Übersicht zu diesen Dienstleistern bieten etwa die Online-Portale electrive.net und Elektroauto-News.

Belege zur tatsächlichen Nutzung, also zum Beispiel wie viele Kilometer im Jahr zurückgelegt werden, sind übrigens nicht notwendig. Den Besitz des E-Autos oder E-Motorrads/-Rollers kann man mit der Zulassungsbescheinigung Teil 1 nachweisen. Die Möglichkeit der Anrechnung besteht bei „Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb“.

Zu beachten gilt es, dass die THG-Quote unter Umständen steuerpflichtig wird (§ 22 (3) Einkommenssteuergesetz), wenn die Freigrenze überschritten wird. Im Zweifel lohnt es sich, beispielsweise beim Steuerberater nachzufragen.

 

Rechenbeispiel mit Garantieprämie und Maximalbonus von 388 €
Ein Rechenbeispiel dazu: Aktuell zählt etwa Elektrovorteil.de zu den Bestbietern für Privatpersonen. Hier wird mit einer garantierten Prämie von 325 € für E-Zweiräder und E-Autos geworben. Im günstigsten Fall erhält man sogar 358 € und einen zusätzlichen Treuebonus von 30 €, falls man sich für 3 Jahre an den Anbieter bindet. Das ergibt im Bestfall insgesamt 388 € in diesem Jahr.

Um die jährliche E-Prämie bei Elektrovorteil.de zu erhalten, brauchen E-Fahrzeughalter nur ein Foto oder einen Scan Ihres Fahrzeugscheins und einige Minuten Zeit, um sich über das Anmeldeformular zu registrieren und den Antrag online einzureichen. Etwa 2 Monate später sollte das Geld am Konto sein.

Worauf sie bei der Auswahl eines THG-Quotenhändlers achten sollten und wie der Emissionshandel funktioniert, lesen Sie auf der ADAC-THG-Website.

 

Quellen und Tipps auf einen Blick
Erklärung und Rechtstipps des ADAC
Erklärung und Rechtstipps der Verbraucherzentrale
Prämienvergleich THG-Quotenhändler (electrive.net)
Prämienvergleich THG-Quotenhändler (Elektroauto-News)
THG-Quotenhändler Elektrovorteil.de